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Tätigkeitsfeld

Vorsorge

Wer bestimmt, wenn Sie es selbst einmal nicht mehr können? Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung behalten Sie Ihr Leben in der Hand – rechtzeitig und rechtssicher.

VorsorgevollmachtBetreuungsverfügungPatientenverfügung
Selbstbestimmt vorsorgen

Ihr Leben in Ihrer Hand.

Jeder möchte über das verfügen, was er sich erarbeitet hat – und über das eigene Leben. Wer entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können, wie Sie behandelt oder gepflegt werden? Wer verwaltet Ihr Vermögen und erledigt Bankgeschäfte? Mit rechtzeitiger Vorsorge behalten Sie die Kontrolle.

Wille
SelbstbestimmtIhr Wille zählt, auch im Ernstfall
Verfahren
Ohne Gerichtkeine gerichtliche Betreuung nötig
Form
Notariell sicheranerkannt von Banken und Grundbuchamt
Die Bausteine

Drei Dokumente, die zusammenwirken.

Vorsorgevollmacht

Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, erhält von Gesetzes wegen einen gerichtlich bestellten Betreuer. Mit einer Vorsorgevollmacht verhindern Sie das: Eine Person Ihres Vertrauens handelt an Ihrer Stelle – ohne Gericht und nach Ihren Wünschen. In notarieller Form wird sie uneingeschränkt anerkannt, ist fälschungssicher und auch gegenüber Banken und Grundbuchamt verwendbar.

Betreuungsverfügung

Ohne wirksame Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer und wählt ihn grundsätzlich selbst aus. Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie eine Person Ihres Vertrauens vor und legen fest, wie die Betreuung ausgeführt werden soll. Anders als bei der Vollmacht wird dieser Betreuer vom Gericht kontrolliert.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Ärzte sind grundsätzlich an Ihren Willen gebunden – so wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht.

Eine Kombination, die Sinn macht

Vollmacht und Patientenverfügung ersetzen einander nicht. Erst zusammen sorgen sie dafür, dass Ihr Bevollmächtigter an Ihre Wünsche gebunden und zugleich ermächtigt ist, sie auch durchzusetzen.

Vorsorgevollmacht

Was eine Vorsorgevollmacht regeln kann.

  • Verträge abschließen
  • Vermögen verwalten
  • Bankgeschäfte erledigen
  • Post entgegennehmen und öffnen
  • Auskunft von den Ärzten verlangen
  • über Untersuchungen und Behandlungen entscheiden
  • über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden
  • über eine Organspende entscheiden
Kontakt

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Geschäftsstelle

Benjamin Weingarten, LL.M.
Dr. Sebastian Berkefeld
Kobelweg 85
86156 Augsburg

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