Vorsorge
Wer bestimmt, wenn Sie es selbst einmal nicht mehr können? Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung behalten Sie Ihr Leben in der Hand – rechtzeitig und rechtssicher.
Ihr Leben in Ihrer Hand.
Jeder möchte über das verfügen, was er sich erarbeitet hat – und über das eigene Leben. Wer entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können, wie Sie behandelt oder gepflegt werden? Wer verwaltet Ihr Vermögen und erledigt Bankgeschäfte? Mit rechtzeitiger Vorsorge behalten Sie die Kontrolle.
- Wille
- SelbstbestimmtIhr Wille zählt, auch im Ernstfall
- Verfahren
- Ohne Gerichtkeine gerichtliche Betreuung nötig
- Form
- Notariell sicheranerkannt von Banken und Grundbuchamt
Drei Dokumente, die zusammenwirken.
Vorsorgevollmacht
Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, erhält von Gesetzes wegen einen gerichtlich bestellten Betreuer. Mit einer Vorsorgevollmacht verhindern Sie das: Eine Person Ihres Vertrauens handelt an Ihrer Stelle – ohne Gericht und nach Ihren Wünschen. In notarieller Form wird sie uneingeschränkt anerkannt, ist fälschungssicher und auch gegenüber Banken und Grundbuchamt verwendbar.
Betreuungsverfügung
Ohne wirksame Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer und wählt ihn grundsätzlich selbst aus. Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie eine Person Ihres Vertrauens vor und legen fest, wie die Betreuung ausgeführt werden soll. Anders als bei der Vollmacht wird dieser Betreuer vom Gericht kontrolliert.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Ärzte sind grundsätzlich an Ihren Willen gebunden – so wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht.
Vollmacht und Patientenverfügung ersetzen einander nicht. Erst zusammen sorgen sie dafür, dass Ihr Bevollmächtigter an Ihre Wünsche gebunden und zugleich ermächtigt ist, sie auch durchzusetzen.
Was eine Vorsorgevollmacht regeln kann.
- Verträge abschließen
- Vermögen verwalten
- Bankgeschäfte erledigen
- Post entgegennehmen und öffnen
- Auskunft von den Ärzten verlangen
- über Untersuchungen und Behandlungen entscheiden
- über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden
- über eine Organspende entscheiden
Auch das übernehmen wir.
Sprechen Sie mit uns.
Geschäftsstelle
Benjamin Weingarten, LL.M.Dr. Sebastian Berkefeld
Kobelweg 85
86156 Augsburg