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Tätigkeitsfeld

Vereine

Wenn sich Menschen dauerhaft für einen gemeinsamen Zweck zusammenschließen, schafft der eingetragene Verein klare Strukturen und Vorteile. Ihr Notar begleitet Sie von der Idee bis zur Eintragung ins Vereinsregister.

VereinsgründungSatzunge. V.Gemeinnützigkeit
Der eingetragene Verein

Klare Strukturen für gemeinsame Ziele.

Ein Verein ist die passende Organisationsform, wenn sich mehrere Personen dauerhaft für einen gemeinsamen Zweck zusammenschließen – ob Sport, Kultur, Soziales oder Bildung. Sobald regelmäßig gehandelt wird, Beiträge erhoben, Verträge geschlossen oder Spenden angenommen werden, sollte die Zusammenarbeit auf rechtssicherer Grundlage stehen.

Mit der Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.) schaffen Sie klare Strukturen: Der Verein handelt im eigenen Namen, haftet nur mit seinem Vermögen und kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – als gemeinnützig anerkannt werden, was steuerliche Vorteile ermöglicht.

Rechtsform
Eigene Rechtspersonhandelt im eigenen Namen
Haftung
Haftungsschutznur mit dem Vereinsvermögen
Steuern
Gemeinnützig möglichsteuerliche Vorteile bei Anerkennung
Begleitung

Von der Idee bis zur Eintragung.

Ihr Notar ist Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort: Er begleitet Sie von der ersten Idee bis zur Eintragung ins Vereinsregister, berät zu Satzungsgestaltung, Haftungsfragen und rechtlichen Anforderungen und stellt sicher, dass Ihre Gründung auf sicherer Grundlage steht.

Orientierung gewünscht?

Die Bundesnotarkammer stellt eigens für Vereine eine Webseite mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur rechtssicheren Gründung sowie einem Express-Baukasten für Ihre Satzung bereit.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Geschäftsstelle

Benjamin Weingarten, LL.M.
Dr. Sebastian Berkefeld
Kobelweg 85
86156 Augsburg

Öffnungszeiten

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Dienstag8:00–12:00 · 13:00–17:00
Mittwoch8:00–12:00 · 13:00–17:00
Donnerstag8:00–12:00 · 13:00–17:00
Freitag8:00–12:00 · 13:00–17:00